Informationen der Rechtsanwaltskanzlei H. F. Rudolph in Buchholz

Gesetzliche Vergütung

Grundsätzlich gilt: Wer einen Prozess verliert, der muss auch die Kosten tragen, und zwar auch die Kosten der Gegenseite.
Diese Erstattung erfolgt jedoch stets nur bis zur Höhe der Beträge nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Zu Ausnahmen etwa im Arbeitsrecht oder Strafrecht erteilen wir Ihnen gerne Auskunft.


Pauschalen und Aufwandsvergütung

Für kleinere Gegenstandswerte unter 2.000,00 Euro ist eine Stundenlohnvereinbarung ab 120,- / Stunde möglich, in Strafsachen auch die Vereinbarung von Pauschalbeträgen.

Ist Ihnen das Kostenrisiko zu hoch, sprechen Sie mich auch auf die Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars an.

Prozessfinanzierung

Bei größeren Forderungen ihrerseits und ausreichender Erfolgsaussicht besteht die Möglichkeit der Prozesfinanzierung.
In diesem Fall übernimmt eine Rechtsschutzversicherung auch dann die Kosten eines Prozesses, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Im Gegenzug verlangt die Versicherung allerdings dann eine nicht unerhebliche „Gewinnbeteiligung“.